Prüfungsprogramm und Prüfungsordnung im Kick Boxing / Full Contact
ANLAGE 3: PRÜFUNGS- UND AUSBILDUNGSORDNUNG
Fachbereich: Kickboxen – Qualifikation zur Lehrkraft
Präambel Die vorliegende Prüfungs- und Ausbildungsordnung definiert die methodischen und didaktischen Standards für die Entwicklung im modernen Kickboxen, vom Basis-Schülergrad bis zum lehrenden Meister (Dan-Grad). Neben der intensiven körperlichen Ausbildung und der Perfektionierung von Faust- und Fußtechniken steht die disziplinierte, verantwortungsbewusste Herangehensweise im Sinne der Budo-Künste im Vordergrund. Ein integraler Bestandteil des Lehrplans ist die Befähigung zur realistischen Selbstverteidigung sowie – ab den fortgeschrittenen Graden – die systematische Heranführung an die professionelle Lehrtätigkeit und das Kampfrichterwesen.
1. Struktur der Ausbildungsgänge (Schüler- und Meistergrade) Das Curriculum ist in drei aufeinander aufbauende Ausbildungsstufen unterteilt, welche mit definierten Warte- und Vorbereitungszeiten an die Anforderungen der Lehrbefähigung heranführen:
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Unterstufe (6. bis 4. Schülergrad / Gelb- bis Grüngurt): Der pädagogische Fokus liegt auf der Vermittlung essenzieller Grundlagen. Hierzu zählen elementare Fausttechniken (Jab, Punch, Haken), grundlegende Fußtechniken (Frontkick, Roundkick, Lowkick) sowie die sichere Fortbewegung und Distanzkontrolle (Gleiten, Ausweichen, Pendeln). Zudem wird die motorische Basissicherheit durch eine systematische Fallschule (Rollen, Stürze) aufgebaut.
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Mittel- und Oberstufe (3. bis 1. Schülergrad / Blau- bis 2. Braungurt): In dieser Stufe erfolgt der technische Ausbau durch komplexe Kombinationen, gesprungene und gedrehte Techniken (z.B. Cresentkick, Hookkick) sowie das systematische Kontern. Die Anwärter werden intensiv im Sparring (Infight, Leichtkontakt) geprüft. Zur Vorbereitung auf die Lehramtsqualifikation ist auf dieser Stufe zwingend die Teilnahme an offiziellen Kampf- und Punktrichterlehrgängen sowie ein Erste-Hilfe-Kurs nachzuweisen.
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Meisterstufe (ab 1. Dan / Schwarzgurt): Das Erreichen des Meistergrades setzt das vollendete 18. Lebensjahr voraus und markiert den Abschluss zur eigenständigen Lehrkraft. Der Prüfling muss alle Techniken des Kickboxens in hochkomplexen Kombinationen am Partner und an der Pratze beherrschen. Neben der sportlichen Höchstleistung unter Stress (Sparring, Selbstverteidigung gegen mehrere bewaffnete Angreifer) wird hier die tatsächliche pädagogische Reife evaluiert.
2. Zentrale Prüfungselemente (Qualifikation zur Lehrbefähigung) Die Zertifizierung zur Lehrkraft erfordert den erfolgreichen Abschluss in folgenden vier Prüfungssäulen:
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Fachpraktische Prüfung (Technik und Taktik): Demonstration einer sauberen technischen Ausführung von Faust- und Fußkombinationen an der Pratze und am Partner. Dies beinhaltet komplexe Abwehr- und Konterstrategien, Ausweichmanöver (Meidbewegungen, Abtauchen) sowie eine sichere Fallschule.
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Situative Anwendung (Sparring und Selbstverteidigung): Überprüfung der Stressresilienz, Ringkontrolle und Kondition über mehrere Runden in verschiedenen Sparrings-Disziplinen (nur Faust, nur Fuß, Infight, Leichtkontakt). Die Selbstverteidigungskompetenz wird durch die realistische Abwehr unbewaffneter und bewaffneter Angriffe (Stock, Messer) sowie durch Belastungstests im Kreis gegen mehrere Angreifer (Multiple-Opponent-Scenarios) geprüft.
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Fachdidaktische Lehrprobe und Unterrichtsnachweis (Meisterstufe): Für die Zulassung zur Schwarzgurtprüfung ist der Nachweis von mindestens 10 eigenständig geleiteten Trainingseinheiten zwingend erforderlich. Als Prüfungsleistung muss zudem ein schriftlich ausgearbeiteter, methodisch korrekter Trainingsplan für eine 90-minütige Unterrichtseinheit vorgelegt und erläutert werden.
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Fachtheoretische Prüfung: Abfrage von sport- und rechtswissenschaftlichem Hintergrundwissen. Dies umfasst die Geschichte des Kickboxens, die Ideologie der Kampfkünste, die Abgrenzung zu anderen Systemen (z.B. Muay Thai, Kung Fu) sowie fundierte Kenntnisse über Notwehrrecht und die Verhältnismäßigkeit der Mittel in der Selbstverteidigung.
3. Pädagogische, administrative und gesundheitliche Grundsätze Zur Einhaltung des hohen Bildungsstandards unterliegt die Ausbildung strengen Qualitätssicherungsmaßnahmen:
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Verbindliche Vorbereitungszeiten: Um eine Reifung der Persönlichkeit und Festigung der Lehrkompetenz zu garantieren, gelten fest definierte Wartezeiten zwischen den Prüfungen (4 bis 6 Monate bei Schülergraden; 1 bis 4 Jahre bei den Meistergraden, abhängig vom angestrebten Dan).
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Qualitätssicherung im Prüfungswesen: Schülergradprüfungen werden im Vier-Augen-Prinzip (zwei ermächtigte Prüfer) abgenommen. Prüfungen zur Lehrbefähigung (Meistergrade) erfolgen vor einer Kommission aus mindestens drei hochgraduierten, lizenzierten Prüfern, um maximale Objektivität zu gewährleisten.
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Inklusion und Gesundheitsförderung: Die Ausführung der Techniken sowie die Intensität im Sparring sind stets an die altersbedingten und körperlichen Voraussetzungen der Auszubildenden anzupassen. Der unbedingte Respekt vor der Gesundheit des Trainingspartners ist oberstes Gebot; mangelnde Kontrolle im Sparring führt zum sofortigen Nichtbestehen.


