ANLAGE 7: PRÜFUNGS- UND AUSBILDUNGSORDNUNG
Fachbereich: Judo (Japanische Kampfkunst) – Qualifikation zur Lehrkraft
Präambel Die vorliegende Prüfungs- und Ausbildungsordnung definiert die methodischen und didaktischen Standards für die Lehrerausbildung im Judo an der Sportschule Asia. Das Curriculum basiert auf den beiden pädagogischen Kernprinzipien des Judo: dem „bestmöglichen Einsatz von Körper und Geist“ (Seiryoku Zenyo) und dem „gegenseitigen Helfen und Verstehen zum beiderseitigen Fortschritt“ (Jita Kyoei). Neben der technischen Perfektion im Wurf- und Bodenkampf zielt die Ausbildung darauf ab, künftige Lehrkräfte zu befähigen, diese verletzungspräventive und werteorientierte Kampfkunst methodisch fundiert an alle Altersgruppen weiterzugeben.
1. Struktur der Ausbildungsgänge (Kyu- und Dan-Grade) Das Ausbildungsprogramm gliedert sich in aufeinander aufbauende Stufen, die mit fest definierten Mindestwartezeiten und spezifischen Lernzielen für die künftige Lehrtätigkeit verbunden sind:
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Unterstufe (8. bis 6. Kyu / Weiß-Gelb bis Gelb-Orange): Der Fokus liegt auf der fundamentalen motorischen Grundausbildung und Verletzungsprävention. Die Anwärter erlernen die elementare Fallschule (Ukemi), grundlegende Wurftechniken (Nage-waza) sowie erste Haltegriffe im Bodenkampf (Osaekomi-waza). Die Mindestwartezeit zur Festigung der Basis-Motorik beträgt ca. 3 bis 6 Monate pro Stufe.
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Mittelstufe (5. bis 3. Kyu / Orange bis Grün): Erweiterung des Rechniques-Repertoires um komplexe Hebel- und Würgetechniken (Kansetsu-waza und Shime-waza) sowie Konter- und Kombinationstechniken (Renraku-waza). Einführung in das methodische Randori (Übungskampf). Die Mindestwartezeit beträgt 4 bis 6 Monate pro Stufe.
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Oberstufe (2. bis 1. Kyu / Blau bis Braun): Vorbereitung auf die Assistenzlehrertätigkeit. Vertiefung der Lehrinhalte durch taktisches Randori und die Einführung in den traditionellen Formenlauf (Kata). Der Anwärter muss nachweisen, dass er Bewegungsprinzipien nicht nur ausführen, sondern auch biomechanisch erklären kann. Die Mindestwartezeit beträgt 6 Monate pro Stufe.
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Meisterstufe und Lehrbefähigung (1. bis 5. Dan / Schwarzgurt): Mit der Vorbereitung auf den 1. Dan (mindestens 1 Jahr Wartezeit) beginnt die konkrete Spezialisierung zur Lehrkraft. Der Fokus verlagert sich auf die perfekte Demonstration der Nage-no-Kata (Wurfform) und das Lehren. Ab dem 1. Dan wird die offizielle Berechtigung erteilt, selbstständig Unterricht zu führen und Schüler auszubilden. Höhere Dan-Grade erfordern jahrelange Praxis und tiefgreifende didaktische Zusatzleistungen.
2. Zentrale Prüfungselemente (Qualifikation zur Lehrbefähigung) Die Zertifizierung zur vollwertigen Lehrkraft (ab dem 1. Dan) erfordert den erfolgreichen Abschluss in folgenden vier Prüfungssäulen:
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Fachpraktische Prüfung (Technik):
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Fallschule (Ukemi): Fehlerfreie Demonstration aller Falltechniken als Basis der Unfallverhütung.
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Standprogramm (Nage-waza): Methodische Ausführung von Hand-, Hüft-, Fuß- und Opferwürfen (Sutemi-waza) beidseitig.
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Bodenprogramm (Ne-waza): Nahtlose Übergänge vom Stand in den Boden, Demonstration von Halte-, Hebel- und Würgegriffen sowie Befreiungstechniken unter Berücksichtigung der Hebelgesetze.
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Situative Anwendung (Randori): Absolvieren mehrerer Übungskämpfe im Stand und Boden. Überprüft werden das Distanzgefühl, das Timing, die Fähigkeit zur Gleichgewichtsbrechung (Kuzushi) des Partners sowie die Kontrolle und Rücksichtnahme im Kampf.
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Formenlauf (Kata): Demonstration der Nage-no-Kata (Form des Werfens) als Tori (Ausführender) und Uke (Fallender). Die Kata dient der Überprüfung des tiefen Verständnisses für die theoretischen und biomechanischen Prinzipien der Wurftechniken.
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Fachdidaktische Lehrprobe & Fachtheorie (Unterrichtsnachweis): Die Meisterprüfung umfasst die Planung und Durchführung einer Unterrichtseinheit. Schwerpunkte sind hierbei die Didaktik der Fallschule (Wie bringe ich Anfängern angstfreies Fallen bei?) sowie die methodische Aufschlüsselung komplexer Würfe (didaktische Reduktion). Die Fachtheorie umfasst Anatomie, Biomechanik (Kuzushi/Gleichgewichtsbrechung), Wettkampfregelkunde sowie Judowerte und Unfallverhütung.
3. Pädagogische, administrative und gesundheitliche Grundsätze Um den Vorgaben als anerkannte Bildungseinrichtung zu entsprechen, gelten strenge Qualitätssicherungsmaßnahmen:
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Gesundheitsschutz und Unfallverhütung: Das Judo-Training an der Sportschule Asia ist primär auf die Gesunderhaltung und Schulung der Körperwahrnehmung ausgerichtet. Die absolute Beherrschung der Fallschule ist zwingende Voraussetzung für jede weiterführende Graduierung. Im Bodenkampf wird bei Hebel- und Würgetechniken höchste Disziplin und sofortiges Reagieren auf das Aufgabesignal (Abklopfen/Maita) geprüft.
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Inklusion und Differenzierung: Judo eignet sich im besonderen Maße für den inklusiven Sportunterricht (z.B. für Menschen mit Seh- oder körperlichen Einschränkungen). Die Prüfer sind angewiesen, die Ausführung der Techniken und die Methodik stets an die individuellen physischen Voraussetzungen der Auszubildenden anzupassen.
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Qualitätssicherung: Die Abnahme der Meister- und Lehrergrade (Dan-Prüfungen) erfolgt ausschließlich durch lizenzierte Prüfungskommissionen der Sportschule Asia, um eine gleichbleibend hohe und unabhängige Qualität der pädagogischen Berufsausbildung zu gewährleisten.

